Die Zahl der Menschen, die ihre Kurzsichtigkeit durch eine Augenlaserkorrektur behandeln lassen, steigt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Kaum ein Patient, der uns nicht schon beim Informationsgespräch erzählt, wie zufrieden ein Freund, eine Bekannte oder ein Familienangehöriger mit dem neuen Leben ohne Sehhilfe ist. Kein Wunder, dass die Menschen im Umfeld auch über diesen Schritt nachdenken. Doch wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt für eine Augenlaserkorrektur bei Kurzsichtigkeit?
Ab welchem Alter ist die Korrektur der Kurzsichtigkeit möglich?
Während es nach oben hin keine feste Altersgrenze gibt, bis zu der eine Augenlaserkorrektur durchgeführt werden kann, gibt es diese nach unten hin schon. Denn bevor der Körper nicht vollends ausgewachsen ist, behandeln gute Augenkliniken junge Patienten nicht. Denn mit dem Wachstum kann es bei refraktiven Sehfehlern, zu denen die Kurzsichtigkeit sowie auch die Weitsichtigkeit gehören, noch zu Schwankungen in der Ausprägung der Fehlsichtigkeit kommen. In der Regel ist das Wachstum des Körpers im Alter von 18 Jahren abgeschlossen.
Wachstumsbedingte Veränderungen der Kurzsichtigkeit kommen daher ab dann eher selten vor. Nichts desto trotz sollte der Patient über eine mindestens seit 12 Monaten stabile Sehstärke verfügen. Ist dies der Fall, steht einer Augenlaserkorrektur auch im frühen Erwachsenenalter nichts mehr entgegen.
Bis zu welchem Alter ist eine Behandlung der Kurzsichtigkeit möglich?
Möglich ist eine Augenlaserkorrektur bis in das hohe Alter hinein. Üblicherweise empfehlen wir aber Patienten über 45 Jahren eher Alternativen zur Augenlaserkorrektur, wie zum Beispiel eine Linsenbehandlung, da in diesem Alter bereits die Alterssichtigkeit eintritt. Bei einer Linsenbehandlung wird die altersschwache Linse gegen eine hochfunktionale Kunstlinse ausgetauscht und eventuell zusätzliche refraktive Sehfehler mit ausgeglichen.
Erfolgreich wird seit einiger Zeit die Behandlungsmethode der Monovision bei alterssichtigen Personen eingesetzt. Dabei wird mittels einer Augenlaserbehandlung ein Auge für die Sicht in der Ferne, das andere für die Nähe optimiert.
Bin ich für eine Augenlaserkorrektur geeignet?
Die meisten Personen kommen in der Tat für eine Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Kurzsichtigkeit in Frage. Egal ob die Behandlungsmethode LASIK oder PRK/LASEK zum Einsatz kommt – Sehhilfen gehören bei vielen Patienten nach der Korrektur der Vergangenheit an.
Jeder Patient und jedes Auge sind einzigartig. Daher kann auch nur ein erfahrener Augenspezialist nach der Aufnahme der Vorgeschichte des Patienten und der Untersuchung der Augen eine Aussage treffen, ob eine Augenlaserkorrektur in Frage kommen kann oder nicht. Die Grundvoraussetzungen, die jeder Patient jedoch erfüllen muss, sind die folgenden:
- Stabile Dioptrien seit mindestens einem Jahr, üblicherweise frühestens im Alter von 18 Jahren der Fall
- Keine weiteren Augenerkrankungen außer dem refraktiven Sehfehler
- Keine Verletzungen oder Vernarbungen auf der Hornhaut
- Sehschwäche kann mithilfe der Augenlaserkorrektur ausgeglichen werden und liegt in einem bestimmten Bereich (üblicherweise bis maximal 12 Dioptrien)
Eine mögliche Alternative: die Linsenbehandlung
Personen, für die eine Augenlaserkorrektur nicht in Frage kommt, können sich in vielen Fällen dennoch dank einer Linsenbehandlung von Brille und Kontaktlinsen verabschieden. Egal, ob sie über eine extrem hohe Fehlsichtigkeit verfügen, die Hornhaut extrem dünn ist oder sie im fortgeschrittenen Alter bereits unter der Alterssichtigkeit zu leiden haben: die Linsenbehandlung ist häufig eine Option. Auch diese Behandlungsmethode gilt als äußerst sicher und zeigt hervorragende Ergebnisse.